Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Pro Beauty Production GmbH

Stand: November 2025

§1 Geltungsbereich und Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten ausschließlich für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, sofern diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

  2. Im Falle internationaler Geschäftsbeziehungen sind diese AVB auch in der jeweils vereinbarten Vertragssprache verfügbar und werden dem Käufer vor Vertragsschluss in geeigneter Weise zur Kenntnis gebracht.

  3. Die AVB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. Über wesentliche Änderungen unserer AVB werden wir den Käufer unverzüglich informieren. Die Änderungen gelten als genehmigt, sofern der Käufer nicht innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich widerspricht.

  4. Unsere AVB gelten ausschließlich. Von diesen abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.

  5. Individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer haben Vorrang vor diesen AVB. Maßgeblich ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung.

  6. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers bedürfen der Schriftform.

  7. Hinweise auf gesetzliche Vorschriften dienen lediglich der Klarstellung.


§2 Vertragsschluss, Angebot und Annahme

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für technische Unterlagen, Produktbeschreibungen und Dokumentationen. Eigentums- und Urheberrechte bleiben vorbehalten.

  2. Die Bestellung des Käufers gilt als verbindliches Vertragsangebot. Wir können dieses innerhalb von drei Wochen annehmen.

  3. Die Annahme erfolgt schriftlich oder durch Auslieferung der Ware.

  4. Muster dienen ausschließlich als unverbindliche Ansichtsmuster. Analysedaten gelten als ungefähre Angaben.

  5. Zusätze wie „circa“, „wie gehabt“ oder ähnliche Angaben beziehen sich nur auf Qualität oder Quantität der Ware.

  6. Mengenabweichungen bis zu zehn Prozent gelten als vertragsgemäß.


§3 Lieferungsfrist und Lieferverzug

  1. Lieferfristen werden individuell vereinbart und gelten grundsätzlich als ungefähr.

  2. Können Lieferfristen aus Gründen außerhalb unseres Einflussbereichs nicht eingehalten werden, informieren wir den Käufer unverzüglich und teilen eine neue Lieferfrist mit. Bei weiterer Nichtverfügbarkeit sind wir zum Rücktritt berechtigt.

  3. Bei Lieferverzug kann der Käufer pauschalierten Schadensersatz verlangen. Dieser beträgt 0,5 % des Nettopreises pro vollendeter Kalenderwoche, maximal jedoch 5 % des Lieferwerts.

  4. Gesetzliche Rechte des Käufers und unsere gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.


§4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

  1. Die Lieferung erfolgt ab Lager. Versand an einen anderen Ort erfolgt auf Wunsch und Kosten des Käufers.

  2. Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe der Ware auf den Käufer über. Beim Versand erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer.

  3. Fälle höherer Gewalt, Streik, Materialmangel oder ähnliche Ereignisse entbinden uns vorübergehend von unseren Leistungspflichten.

  4. Gerät der Käufer in Annahmeverzug, können wir Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Die pauschale Entschädigung beträgt 0,1 % des Rechnungsbetrags pro Kalendertag.

  5. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.


§5 Versendung und Abnahme, Verpackung / Leihgebinde

  1. Bei Selbstabholung ist der Käufer für Beladung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

  2. Abladen und Einlagern der Ware erfolgen auf Risiko des Käufers.

  3. Bei Tanklieferungen muss der Empfänger technisch einwandfreie Tanks und Anschlüsse sicherstellen.

  4. Helfen unsere Mitarbeiter beim Abladen oder Abtanken, geschieht dies auf Risiko des Käufers.

  5. Die Regelungen gelten entsprechend bei Lieferung durch dritte Beförderungsunternehmen.

  6. Leihgebinde sind spätestens innerhalb von vier Wochen in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

  7. Bei verspäteter Rückgabe können Gebühren sowie Wiederbeschaffungskosten berechnet werden.


§6 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise ab Lager zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

  2. Transport-, Zoll-, Gebühren- und Verpackungskosten trägt der Käufer.

  3. Verkäufe in Fremdwährungen basieren auf dem Tageskurs gegenüber dem Euro.

  4. Maßgeblich für die Preisberechnung sind die vom Lieferwerk festgestellten Mengen oder Gewichte.

  5. Bei Lieferfristen über einem Monat behalten wir uns Preisanpassungen bei wesentlichen Kostenänderungen vor.

  6. Wird eine mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers erkennbar, können wir die Leistung verweigern oder vom Vertrag zurücktreten.

  7. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme zahlbar.

  8. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 12 % pro Jahr.

  9. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bestehen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.


§7 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum.

  2. Vorbehaltsware darf weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden.

  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers können wir vom Vertrag zurücktreten und die Ware herausverlangen.

  4. Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern oder verarbeiten. Forderungen aus der Weiterveräußerung werden an uns abgetreten.

  5. Wird die Vorbehaltsware zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, gilt die Forderungsabtretung entsprechend.


§8 Mängelansprüche des Käufers

  1. Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nichts Abweichendes geregelt ist.

  2. Maßgeblich für die Beschaffenheit der Ware sind die vereinbarten Produktbeschreibungen.

  3. Für öffentliche Aussagen Dritter übernehmen wir keine Haftung.

  4. Der Käufer muss seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachkommen.

  5. Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

  6. Die Nacherfüllung kann von der Zahlung des Kaufpreises abhängig gemacht werden.

  7. Der Käufer muss uns Gelegenheit zur Prüfung der mangelhaften Ware geben.

  8. Kosten der Prüfung und Nacherfüllung tragen wir nur bei tatsächlich vorliegenden Mängeln.

  9. In dringenden Fällen darf der Käufer den Mangel selbst beseitigen.

  10. Scheitert die Nacherfüllung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

  11. Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von §9.


§9 Sonstige Haftung

  1. Die Haftung wird auf die gesetzlichen und in diesen AVB geregelten Fälle beschränkt.

  2. Schadensersatzansprüche sind – außer bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei wesentlichen Vertragspflichten – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

  3. Ersatzfähig sind nur vorhersehbare und typischerweise eintretende Schäden.


§10 Verjährung

  1. Die allgemeine Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

  2. Für Bauwerke und Baustoffe gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

  3. Gesetzliche Sonderregelungen bleiben unberührt.


§11 Schutz- und Nutzungsrechte, Beratung

  1. Wir übernehmen keine Garantie dafür, dass die Verwendung oder der Verkauf der Produkte keine Rechte Dritter verletzt.

  2. Beratungen erfolgen nach bestem Wissen und aktuellem Stand der Technik, jedoch unter Ausschluss der Haftung für einfache Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.


§12 Rechtswahl und Gerichtsstand; Salvatorische Klausel

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Gerichtsstand ist Darmstadt/Hessen, sofern der Käufer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

  3. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.